Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie zur Notwendigkeit von BSE-Schnelltests

Nach dem Auftreten der ersten BSE-Fälle bei in Deutschland geborenen Rindern im November 2000 wurden zur Erkennung BSE-positiver Rinder EU-validierte Schnelltests gesetzlich vorgeschrieben. Derzeit werden EU-weit alle Schlachttiere über 30 Monate, in Deutschland zusätzlich alle über 24 Monate alten Rinder obligatorisch, unter 24 Monate alte Tiere auf freiwilliger Basis mit Hilfe dreier in der EU zugelassenen Schnelltestverfahren auf das Vorhandensein von pathologischem Prion-Protein hin getestet. In jüngster Zeit ist die Praxis der Schnelltestung wiederholt in die Diskussion geraten. Die Kommission für virale Tierseuchenerreger und Zoonosen der Gesellschaft für Virologie hat sich mit der Thematik beschäftigt und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Kommission erachtet eine Fortführung der Tests an Tieren über 30 Monaten weiterhin für notwendig. Tests an Tieren unter 24 Monaten werden dagegen wegen ihrer geringen Aussagekraft für nicht sinnvoll gehalten und sollten nicht weiter durchgeführt werden. Nachdem zwar am Anfang der BSE-Testung in Deutschland zwei 28 Monate alte Tiere BSE-positiv getestet wurden, seither aber kein BSE-positives Rind in dieser Altersgruppe mehr aufgetreten ist und außerdem das Durchschnittsalter der BSE-positiv getesteten Rinder kontinuierlich ansteigt, schlägt die Kommission eine Überprüfung dieser obligatorischen Testungen mit dem Ziel einer Abschaffung der Tests an Schlachttieren zwischen 24 und 30 Monaten vor. Risikotiere, d.h. not- bzw. krankgeschlachtete oder gefallene Tiere müssen weiterhin unabhängig vom Alter untersucht werden, um die BSE-Situation in Deutschland weiterhin einschätzen zu können.